Gemeinsam prüfen wir vor dem ersehnten Einzug in Ihr neues Heim die mangelfreie Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Selbstverständlich bin ich auch nach dem Einzug für Sie da.
Nochmals vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (BGB 5 Jahre) kontrollieren wir erneut die erbrachten Leistungen.